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   LG Braunschweig, 10.06.2015 - 13 Qs 109/15   

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https://dejure.org/2015,50665
LG Braunschweig, 10.06.2015 - 13 Qs 109/15 (https://dejure.org/2015,50665)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 10.06.2015 - 13 Qs 109/15 (https://dejure.org/2015,50665)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 13 Qs 109/15 (https://dejure.org/2015,50665)
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  • OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 3 HEs 112/00
    Auszug aus LG Braunschweig, 10.06.2015 - 13 Qs 109/15
    Die hohe Straferwartung ist jedoch nicht geeignet, die Prognose einer Fluchtgefahr allein zu tragen (OLG Karlsruhe, StV 2000, 513).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01

    Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde;

    Auszug aus LG Braunschweig, 10.06.2015 - 13 Qs 109/15
    Die schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung darf sich bei tatmehrheitlicher Begehung mehrere Straftaten nicht auf das Gesamtunrecht, sondern auf die jeweilige Einzeltat als Anlasstat beziehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99, juris, Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.04.2001, 3 Ws 31/01, juris, Rdnr. 12; OLG Braunschweig, Beschluss v. 07.11.2011, Ws 316/11, juris).
  • OLG Köln, 21.07.1995 - 1 Ws 23/95

    Verbüßungsdauer; Anreiz zur Flucht ; Allgemeine Erfahrung; Arbeitslosigkeit;

    Auszug aus LG Braunschweig, 10.06.2015 - 13 Qs 109/15
    Die damit geforderte Prognose des verfahrensbezogenen künftigen Verhaltens des Beschuldigten erfordert eine umfassende Abwägung sämtlicher im konkreten Einzelfall für und gegen eine mögliche Flucht des Beschuldigten sprechender Umstände (OLG Düsseldorf, StV 1994, 85; OLG Köln, StV 1995, 475).
  • OLG Braunschweig, 07.11.2011 - Ws 316/11

    Ausscheiden einer Katalogtat als Anlasstat für die Annahme des Haftgrundes der

    Auszug aus LG Braunschweig, 10.06.2015 - 13 Qs 109/15
    Die schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung darf sich bei tatmehrheitlicher Begehung mehrere Straftaten nicht auf das Gesamtunrecht, sondern auf die jeweilige Einzeltat als Anlasstat beziehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99, juris, Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.04.2001, 3 Ws 31/01, juris, Rdnr. 12; OLG Braunschweig, Beschluss v. 07.11.2011, Ws 316/11, juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1992 - 3 Ws 636/92
    Auszug aus LG Braunschweig, 10.06.2015 - 13 Qs 109/15
    Die damit geforderte Prognose des verfahrensbezogenen künftigen Verhaltens des Beschuldigten erfordert eine umfassende Abwägung sämtlicher im konkreten Einzelfall für und gegen eine mögliche Flucht des Beschuldigten sprechender Umstände (OLG Düsseldorf, StV 1994, 85; OLG Köln, StV 1995, 475).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 1 Ws 161/99
    Auszug aus LG Braunschweig, 10.06.2015 - 13 Qs 109/15
    Die schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung darf sich bei tatmehrheitlicher Begehung mehrere Straftaten nicht auf das Gesamtunrecht, sondern auf die jeweilige Einzeltat als Anlasstat beziehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99, juris, Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.04.2001, 3 Ws 31/01, juris, Rdnr. 12; OLG Braunschweig, Beschluss v. 07.11.2011, Ws 316/11, juris).
  • OLG Braunschweig, 29.05.2008 - Ws 188/08

    Einheitsjugendstrafe

    Auszug aus LG Braunschweig, 10.06.2015 - 13 Qs 109/15
    Eine Katalogtat scheidet als Anlasstat in der Regel aus, wenn der Einzeltat nicht mindestens eine Straferwartung von einem Jahr zukommt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.05.2008, Ws 188/08, juris, Rdnr. 6).
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